Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, einen Heimkostenzuschuss für die Betreuung in der stationären Pflege von der Magistratsabteilung 15A, Fonds Soziales Wien, unter folgenden, prinzipiellen Voraussetzungen (Auszug) zu erhalten:
Pflegegeld
Es muss eine Bewilligung für das Pflegegeld der Stufe 3 vorliegen bzw. ein Antrag auf Gewährung bzw. Erhöhung von Pflegegeld eingebracht werden.
Ausgleichszulage
Wenn die Pension niedriger als die Mindestpension ist, verlangt die MA 15A den Nachweis, dass auch die Ausgleichszulage beantragt bzw. bewilligt wurde.
Antrag bei des Fonds Soziales Wien auf
Heimkostenzuschuss
Selbstverständlich sind wir Ihnen behilflich, das Antragsformular (Übersichtsseite) auszufüllen sowie die entsprechenden Hilfestellungen zum weiteren Behördenweg zu geben.
Weitere Auskünfte und Informationen sowie Preise und Termine zur Hausbesichtigung erhalten Sie in unserem Bewohnerservice:
Frau Gabriela Hanna Email: g.hanna@gemeinsam-leben.at und
Frau Rada Stojanovic Email: r.stojanovic@gemeinsam-leben.at