Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, einen Heimkostenzuschuss für die Betreuung in der stationären Pflege von der Magistratsabteilung 15A, Fonds Soziales Wien, unter folgenden, prinzipiellen Voraussetzungen (Auszug) zu erhalten:

Pflegegeld

Es muss eine Bewilligung für das Pflegegeld der Stufe 3 vorliegen bzw. ein Antrag auf Gewährung bzw. Erhöhung von Pflegegeld eingebracht werden.

Ausgleichszulage

Wenn die Pension niedriger als die Mindestpension ist, verlangt die MA 15A den Nachweis, dass auch die Ausgleichszulage beantragt bzw. bewilligt wurde.

Antrag bei des Fonds Soziales Wien auf
Heimkostenzuschuss

Selbstverständlich sind wir Ihnen behilflich, das Antragsformular (Übersichtsseite) auszufüllen sowie die entsprechenden Hilfestellungen zum weiteren Behördenweg zu geben.

Weitere Auskünfte und Informationen sowie Preise und Termine zur Hausbesichtigung erhalten Sie in unserem Bewohnerservice:

Frau Gabriela Hanna  Email:  und
Frau Rada Stojanovic  Email: 

 
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Info & Kontakt

Kolpinghaus „Gemeinsam leben“ Wien-Leopoldstadt
Engerthstrasse 214, 1020 Wien,
Telefon: 01/34 770, Fax DW 7990
E-Mail:

Logo Fonds Soziales Wien

„Das Kolpinghaus „Gemeinsam leben“ Wien-Leopoldstadt (Stationäre Pflege und betreutes Wohnen), die Mutter-Kind-Einrichtung (MUKI) und die Senior*innen-Wohngemeinschaft (SWG) werden gefördert aus Mitteln der Stadt Wien („Fonds Soziales Wien“)