Trauer um Ludwig Zack - Gemeinsam Leben 1020

Über uns

Über Uns Banner

COVID19-Schutzmaßnahmen

Lockerungen - gültig ab 01.03.2023 
Die 2. Wiener COVID-19-Basismaßnahmenbegleitverordnung trat mit 28.02.2023 außer Kraft. Die 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung – Bundesrecht - Fassung vom 23.02.2023 gilt weiterhin bis 30.06.2023.
Was fällt weg: -  Ab 01.03.2023 - Keine COVID-PCR-Tests für Besucher*innen – keine Voranmeldung der Besuche
Was bleibt aufrecht: -  FFP2-Masken-Tragepflicht für alle Mitarbeiter*innen und alle Besucher*innen im unmittelbaren Bewohner*innen-Kontakt, d.h. 1m und weniger.